Allgemeine Verkaufsbedingungen
Geltungsbereich
Für Bestellungen gelten ausschliesslich nachfolgende Bedingungen. Abweichende oder
zusätzliche Bedingungen, insbesondere auch allgemeine Einkaufsbedingungen der Kunden gelten
nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Preise
In Schweizerfranken und pro Stück, ohne MwSt. und Verpackung.
Lieferfrist
Da es sich um Sonderanfertigungen handelt, erfolgt die Auslieferung gemäss Auftragsbestätigung.
Eine ausnahmsweise Nichteinhaltung der Lieferfrist unsererseits berechtigt nicht zur Annulation
des Auftrages resp. Schadenersatzansprüchen.
Versand / Transport
Ab Werk Balsthal unverpackt, auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Auf Wunsch decken wir
die Transportversicherung zu Lasten des Empfängers.
Mengentoleranzen
Mengentoleranzen bei Bestellmengen von
< 20 Stück = +/- 2 Stück
> 20 Stück = +/- 10%
bleiben bei der Anfertigung vorbehalten.
Die Verrechnung dieser Mehr- oder Mindermengen erfolgt auf Basis des für den Auftrag
abgeschlossenen Preises.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Eleven-Tools.
Reklamationen
Müssen innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Fehlerhafte Werkzeuge
werden nach unserer Wahl ersetzt oder gutgeschrieben. Weitergehende Schadenersatzansprüche
lehnen wir ab.
Zahlung
Falls nicht anders vereinbart, gilt 30 Tage netto.
Besondere Bestimmungen
Für Zeichnungen und Skizzen unsererseits liegt die Designverantwortung bei Eleven-Tools.
Für Sonderwerkzeuge, insbesondere für Medizinwerkzeuge liegt die Designverantwortung bei
unseren Kunden.
Änderungen
Bei Sonderanfertigungen erfolgen Änderungsmitteilungen durch die Kunden, ansonsten wird nach
dem letzten Zeichnungsstand gefertigt. Änderungen können kostenbeeinflussend wirken.
Rückverfolgbarkeit
Wo nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Rückverfolgbarkeit über unser
Artikelerfassungssystems.
Anwendbares Recht
Anwendbar ist das schweizerische Recht.
Gerichtsstand ist Solothurn.